Berechnen Deine Blutalkoholkonzentration sicher und zuverlässig
Hinweis: In Deutschland gilt 0,5 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt 0,0 Promille.
Alle Angaben auf dieser Seite habe ich sorgfältig recherchiert. Ich übernehme jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration kann von Person zu Person variieren.
Dieser Promillerechner ist kostenlos nutzbar und umsatzsteuerfrei. Es fallen keine Kosten für die Nutzung an.
Die Berechnung des Blutalkoholgehalts (BAK) erfolgt nach der Widmark-Formel, die folgende Faktoren berücksichtigt:
Die grundlegende Formel lautet: BAK (in ‰) = (Getrunkener Alkohol in Gramm) / (Körpergewicht in kg × r)
Dabei ist r der Reduktionsfaktor, der das Verteilungsverhältnis von Alkohol im Körper beschreibt:
Der Körper baut Alkohol kontinuierlich ab. Im Durchschnitt beträgt die Abbaurate:
Dieser Wert kann jedoch durch verschiedene Faktoren wie Lebergesundheit, Gewöhnung und Nahrungsaufnahme beeinflusst werden.
Ab 0,3 Promille kann bereits eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen erkennbar sind.
Ab 0,5 Promille gilt in Deutschland die absolute Fahruntüchtigkeit. Ein Verstoß wird mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet.
Achtung: Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss oder Wiederholungstätern sind die Strafen deutlich höher!
Merke: Der einzig wirksame Weg, den Alkoholpegel zu senken, ist Zeit. Der Körper braucht mehrere Stunden, um Alkohol abzubauen.
Das Geschlecht beeinflusst die Verteilung und den Abbau von Alkohol im Körper. Männer und Frauen haben unterschiedliche Körperzusammensetzungen, was zu unterschiedlichen Blutalkoholkonzentrationen führen kann. Daher ist die Angabe des Geschlechts wichtig, um genauere Ergebnisse bei der Berechnung zu erzielen.
Viele Autofahrer, die Alkohol konsumiert haben, sind unsicher, wie sie sich in einer Polizeikontrolle verhalten sollen.
Grundsätzlich gilt: Bleib ruhig und höflich. Du musst Dich aber nicht selbst belasten.
Solltest Du aufgefordert werden, eine Atemalkoholmessung durchzuführen, ist die Abgabe nicht verpflichtend. Du kannst ablehnen, ohne dass Dir dies nachteilig ausgelegt werden darf. Es ist meist dennoch ratsam, der Atemalkoholkontrolle zuzustimmen. Auch wenn dies nicht verpflichtend ist, führt das Ablehnen oft zu einer Blutentnahme. Diese muss richterlich angeordnet werden; bei Gefahr in Verzug kann dies auch durch die Staatsanwaltschaft geschehen.
Bedenke, dass eine Blutentnahme unangenehmer ist als ein Atemalkoholtest und weit mehr Stress verursacht.
Ist der Atemalkoholtest positiv, wird die Polizei Dich in der Regel fragen, wann der Alkohol getrunken wurde. Auf die Frage, wann der Alkohol konsumiert wurde, wird oft aus falscher Scham gesagt, dies sei schon länger her.
Davon ist auf jeden Fall abzuraten, da die Blutalkoholkonzentration (BAK) nun zurückgerechnet wird und sich der Fahrer so in noch größere Schwierigeiten bringen kann.
Besser ist es, ehrlich zu sagen, wenn man gerade erst getrunken hat. Eine Rückrechnung der BAK erübrigt sich dann und der aktuelle Wert ist maßgeblich.
Ansonsten gilt wie in allen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: Mach keine Angaben zur Sache und bestehe auf Dein Schweigerecht. Mach nur Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum).
Im Zweifel solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.
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