Umsatzsteuerrechner für Slowakei und weitere Länder der EU
Umsatzsteuerrechner (Mehrwertsteuerrechner) für Slowakei (10 % und 20 % Umsatzsteuer)
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Wähle einen der beiden Umsatzsteuersätze für Slowakei, gib einen Wert ein (Nettobetrag, Umsatzsteuer oder Bruttobetrag) und klick auf berechnen. Umsatzsteuerrechner.de berechnet die anderen Werte für Dich.
*Bitte beachte, dass sich Steuersätze für die Umsatzsteuer in Slowakei ändern können. Ich versuche, den
Umsatzsteuerrechner für Slowakei aktuell zu halten. Allerdings kann ich keine Gewähr übernehmen, dass die angegebenen Umsatzsteuersätze aktuell sind.
Umsatzsteuerrechner (Mehrwertsteuer Rechner) mit slowakischen Umsatzsteuersätzen
Ein paar Informationen zur Umsatzsteuer in Slowakei:
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, slowakisch „daň z pridanej hodnoty“, kurz DPH) ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des slowakischen Staates. Das aktuelle Standardsteuersatz liegt bei 20 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Ein ermäßigter Satz von 10 % wird auf bestimmte Güter angewendet, etwa auf Medikamente, Bücher, medizinische Geräte, Lebensmittel und einige Hoteldienstleistungen. Seit einigen Jahren gibt es auch zeitlich begrenzte Steuererleichterungen für Gastronomiebetriebe, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die jedoch regelmäßig überprüft werden.
Die Umsatzsteuerpflicht entsteht grundsätzlich, wenn ein Unternehmer in der Slowakei eine steuerbare Lieferung oder Dienstleistung ausführt. Unternehmen müssen sich registrieren lassen, sobald sie innerhalb von zwölf Monaten einen Umsatz von mehr als 49.790 Euro erzielen. Für ausländische Unternehmen, die in der Slowakei steuerpflichtige Umsätze tätigen, gelten besondere Registrierungsregeln, insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatlich oder vierteljährlich abgegeben – abhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens. Die Erklärung erfolgt ausschließlich elektronisch über das slowakische Finanzportal „Finančná správa“. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auszustellen, darunter die UID-Nummer (IČ DPH).
Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der EU gelten die allgemeinen EU-Vorschriften: Lieferungen in andere Mitgliedstaaten können steuerfrei sein, wenn der Nachweis des Warentransports erbracht wird. Im Gegenzug müssen Unternehmen Erwerbssteuer auf innergemeinschaftliche Käufe entrichten.
Der Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Leistung für unternehmerische Zwecke genutzt wird. Einige Tätigkeiten – wie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – sind von der Umsatzsteuer befreit, wodurch der Vorsteuerabzug entfällt. Bei Verstößen gegen die Melde- oder Abgabepflichten drohen hohe Geldstrafen.
Die slowakische Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren die Kontrollen und Digitalisierung stark ausgebaut, etwa durch das Online-Kassensystem eKasa, mit dem Umsätze in Echtzeit an die Finanzbehörde übermittelt werden. Insgesamt orientiert sich das slowakische Umsatzsteuersystem eng an den EU-Vorgaben, zeichnet sich jedoch durch eine strikte Verwaltungspraxis und hohe Transparenzanforderungen aus.